In den 1920er Jahren war für den Gebrauch von Motorfahrzeugen bereits der Erwerb eines Führerscheins vorgeschrieben. Allerdings gab es wegen der noch recht geringen Nachfrage noch keine Fahrschulen. Üblicherweise wurden die Neuerwerber von Kraftfahrzeugen, welche noch keinen Führerschein hatten, vom Händler selbst beschult. Doch der Händler musste dafür wiederum einen sogenannten Fahrlehrerschein vorweisen. Voraussetzung für den Erhalt eines Fahrlehrerscheins war unter anderem, dass man selbst bereits mehrere Jahre im Besitz der betreffenden Fahrerlaubnis sein musste. Hans Thierolf konnte zu Beginn seiner Selbständigkeit diese Voraussetzung noch nicht erfüllen. Doch wie sollte er Neukunden an sich binden, wenn er diese nicht ausbilden durfte? Er fand jedoch eine Übergangslösung. Es gab die Möglichkeit Einzelgenehmigungen zu erhalten. Er musste sich dafür jeden einzelnen Fahrschüler beim Kreisamt in Erbach genehmigen lassen. Dies war zwar zeitaufwendig, war aber zunächst die einzige Möglichkeit. In den alten Kreisamtsakten konnten somit auch die Namen seiner damaligen Fahrschüler recherchiert werden.